Wie kann die innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei erfolgen?

Bitte geben Sie uns bei Ihrer Bestellung die entsprechenden Daten, wie z.B. ihre gültige Umsatzsteueridentifikationsnr. als Kommentar zur Bestellung an, sofern Sie aus dem EU-Ausland bestellen. Zum EU-Ausland gehören alle der Europäischen Union zugehörigen Staaten. Hierbei spielt der EURO als Währung keine Rolle.

Was bedeutet royalty-free?

Royalty-free Musik und GEMAfreie Musik sind nicht dasgleiche
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
Bedeutet royalty-free kostenlos?

Royaltyies sind Nutzungsgebühren oder Tantiemen, die je nach Art und Umfang eines Werkes – sei es Bild-, Ton- oder Textwerk – an den Rechteinhaber gezahlt werden. Rechteinhaber sind etweder der Urherber selbst oder ein Verlag. Dabei schliessen die Rechteinhaber sogenannte Wahrnehmungsverträge mit Verwertungsgesellschaften, die – wie ein Inkasso – die Nutzungsgebühren einsammeln.

Royalty-free bedeutet nicht kostenlos. Der Begriff Royalty-Free Music beispielsweise entstand als Gegenbegriff zur komplizierten Einzellizenzierung bei jeder Nutzung, die man unter dem Begriff Needle-Drop-Licence verstand. Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in welche der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat.

Roalty-free beudeutet nicht automatisch gemAfrei

Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch gemafrei. D.h., dass Gebühren für die Nutzung seitens Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen (GEMA-freie Musik). Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Auftragnehmer ist und nicht der Nutzer.

Für alle Musikstücke aus unserem Musikkatalog in der Online-Datenbank für Production Music, die als gemafrei gekennzeichnet sind, fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

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Was bedeutet „Buy-Out-Lizenz“

Buy-Out Lizenz bedeutet, daß es keinerlei regionale oder zeitliche Einschränkungen bei der Verwendung der lizenzierten Titel im Hinblick auf das sog. Werkverbindungsrecht gibt.  Es können aber Abgaben bzw. Tantiemen an die GEMA bezügl. mechanische Vervielfältigung und Aufführung anfallen, die bei Nutzung von nicht-GEMA-freier Musik an die GEMA zu entrichten sind.

Bei gemafreien Musiktitel aus der Proud Music Library fallen also keine Tantiemen an Verwertungsgesellschaften an.

Quelle: istockphoto.com

Welche Nutzungsrechte erhalte ich? / Wie lauten die Lizenzbestimmungen (EULA)?

Sie erhalten das Recht lizenzierte Musiktitel gewerblich für Werbung, Film- und TV-Produktionen, etc. zu nutzen und zu bearbeiten. Je nach Lizenz sogar räumlich und zeitlich unbeschränkt. Hiervon ausgenommen: Neulizenzierung, „Re-selling“ oder alleinstehende Weiterveräußerung. Für ausführliche Infos können Sie auch den vollständigen Text unserer Lizenzbedingungen (EULA) lesen oder uns anrufen.

Gibt es einen Upgrade-Pfad für bereits lizenzierte Titel?

Selbstverständlich! Wenn Sie beispielsweise Titel, für die Sie eine Standard-Lizenz besitzen, nachträglich in einer höheren Auflage als 1000 Stück vervielfältigen wollen, rechnen wir Ihnen die Standardlizenz natürlich voll an – sie zahlen nicht doppelt. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik! Auch wenn Sie sich bereits innerhalb einer Advertising-Lizenz bewegen, ist das upgraden auf einen erweiterterten Nutzungsumfang durch eine Differenzgebühr möglich. Fragen? Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]

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Erhalte ich ein Freigabedokument?

Ja. Sie erhalten zu jedem Musiktitel eine Nutzungslizenz mit Angabe des Komponisten bzw. Rechteinhabers und Nutzungsrahmens. Somit können Sie Dritten gegenüber die Berechtigung nachweisen, dass sie berechtigt sind die Musik aus der Proud Music Library zu nutzen. Die Freigabe ist aber nur gültig, wenn die Lizenzgebühr bezahlt wurde. Dies  gilt auch für GEMAfreie Musik!

Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library
Zunehmend beliebt. Vidoes mit Drohnen und Production Music aus der Proud Music Library

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Wer wird Lizenznehmer, wenn eine Agentur Musik für ihre Kunden sucht?

Production Music und GEMAfreie Musik für Industrie-, Werbe- und Imagefilme
Musik aus der Proud Music Library für Werbespots

Lizenznehmer muß derjenige sein, der Nutzungsberechtigter sein soll. Das ist idR. nicht der Produzent oder die Agentur, sondern derjenige für den der FIlm erstellt werden soll, also der Auftraggeber der Medienproduktion oder der Agentur und spätere Verwender. Hierfür bieten wir eine Formularerweiterung zum Erstellen des Lizenzdokumentes während des Bestellvorgangs an. Bei Musik, die für einen Werbespot lizenziert werden soll, genügt die Angabe eines Projektnamens, da diese Lizenzen spot-basiert sind.

Lizenz = Erlaubnis
Niemals Musik nutzen OHNE Lizenz! Eine Nutzungslizenz ist ein inhabergeführtes Legitimationspapier aus dem sich Berechtigung ergibt, eine Tonaufnahme zu nutzen!

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Schützt die GEMA das Urheberrecht?

Die GEMA ist kein Urheberrechtsschutzverein! Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die für ihre Mitglieder (Autoren) bei den Nutzern für mechanische Vervielfältigungen und Veröffentlichungen die Nutzung in Rechnung stellt. Die GEMA ist ein Inkassounternehmen für ihre Mitglieder.

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

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Bieten Sie auch Auftragskompositionen an?

Für unsere Proud Music Library haben wir ein ausgesuchtes Team von qualifizierten Komponisten, Sound-Designern und Produzenten weltweit mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Somit können wir Ihnen natürlich auch maßgeschneiderte Produktionen auch für GEMAfreie Musik als weiteres Geschäftsfeld von Proud Music anbieten – sprechen Sie uns einfach an.

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