Was kostet eine Buy-Out Lizenz?

GEMAfreie Musik
GEMAfreie Hintergrundmusik für Flughäfen, Hotels und Kaufhäuser

Buy-Out Lizenzen sind Lizenzen die im Grunde jeden Anwendungsfall von Musiknutzung erlauben. Hierunter fallen vor allem Lizenzierungen für Nutzungen in unbegrenzten Auflagenhöhen und Lizenzen zum unbeschränkten weltweiten Einsatz in werblichen Anwendungen (z.B.  Werbespots, insbesondere für Online-Bereitstellung für Streaming und Download). Musiktitel aus der Proud Music Library sind auch hierfür lizenzierbar, bspw. durch projektbezogene Buy-Out Lizenzen. Gerne erstellen wir auch für Ihr Projekt ein Angebot – auch für GEMAfreie Musik. Unser geschultes Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: +49 (0)6132 4308830

Schnell suche der Proud Music Library für Stock Music
Suchmaschine für Stock Music in der Proud Music Library (GEMA-freie Musik und GEMA-Repertoire)

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden?

Production Muic für gewerbliche Anwendungen
Production Music aus der Proud Music Library für Indistrie- und Imagefilme, sowie Werbung und FIlm

Gemäß § 31 Abs. 1UrhG (Urheberrechtsgesetz) können Nutzungsrechte auch exklusiv eingeräumt werden, nämlich dann, wenn das sog. ausschließliche Recht zur Nutzung eingeräumt wird. Dies kann zeitlich/räumlich beschränkt oder unbeschränkt gelten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Musiktitel aus der Proud Music Library können auch exklusiv erfolgen. Dies hängt jedoch vom gewünschten Titel ab und muß im Einzelfall geprüft werden. Einfach in Verbindung setzen: +49 (0)6132 43 088 30

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Wo finde ich die GEMA-Gebühren online?

Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte hält auf Ihrer WEB-Seite jede Menge an Information bereit. Dort erfahren Sie je nach Art und Umfang die entsprechenden Nutzungsgebühren für GEMA-Repertoire.

Production Music
gemafreie Musik aus der Proud Music Library

Ist für mehrsprachige Projekte eine mehrfache Lizenzierung nötig?

dscn5199ll

Bei mehreren Schnittfassungen eines Projektes muß für jede Schnittfassung eine Lizenz gekauft werden. Beispiele hierfür sind Fassungen mit unterschiedlicher Spieldauer oder eben Fassungen in unterschiedlicher Sprache. Die Standard-Lizenz gilt jedoch nicht für werbliche Nutzung. Projektbasierte Lizenz sind  möglich, hier bitte aber nur auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]

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Wieviele Kopien dürfen mit einer Standard-Lizenz hergestellt werden?

Die Anzahl der physisch hergestellten Kopien, die bereits automatisch in einer Standardlizenz enthalten sind, beträgt 1.000 Stück. Sollten Sie eine höhere Anzahl an Kopien benötigen, können Sie bequem auf die nächsthöhere Lizenz aktualisieren und zahlen lediglich die Differenz. Dies gilt auch für GEMAfreie Musik aus der Proud Music Library.

Auflagenbasierte Lizenzen online kaufen

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Darf ich ihre Musik als Hintergrundbeschallung auf einer Website verwenden?

Sie können gerne Titel innerhalb unserer Lizenz „Standard“ in einen Flash-Player einbinden und als Hintergrundathmo auf einer Website verwenden. Ist die Website selbst als Werbemittel im Einsatz, bitte die Lizenz „Online Advertising“ wählen.

Was bedeutet royalty-free?

Royalty-free Musik und GEMAfreie Musik sind nicht dasgleiche
GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
Bedeutet royalty-free kostenlos?

Royaltyies sind Nutzungsgebühren oder Tantiemen, die je nach Art und Umfang eines Werkes – sei es Bild-, Ton- oder Textwerk – an den Rechteinhaber gezahlt werden. Rechteinhaber sind etweder der Urherber selbst oder ein Verlag. Dabei schliessen die Rechteinhaber sogenannte Wahrnehmungsverträge mit Verwertungsgesellschaften, die – wie ein Inkasso – die Nutzungsgebühren einsammeln.

Royalty-free bedeutet nicht kostenlos. Der Begriff Royalty-Free Music beispielsweise entstand als Gegenbegriff zur komplizierten Einzellizenzierung bei jeder Nutzung, die man unter dem Begriff Needle-Drop-Licence verstand. Unter Royalty Free Music fällt somit Musik, in welche der Nutzer weitgehende Freiheiten beim Einsatz hat.

Roalty-free beudeutet nicht automatisch gemAfrei

Royalty-free bedeutet auch nicht automatisch gemafrei. D.h., dass Gebühren für die Nutzung seitens Verwertungsgesellschaften anfallen können – ausgenommen, der Komponist ist keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen (GEMA-freie Musik). Für den Produzenten fallen übrigens, sofern er nicht zugleich Verwender/Nutzer ist, keine weiteren Kosten an, weil er nur der Auftragnehmer ist und nicht der Nutzer.

Für alle Musikstücke aus unserem Musikkatalog in der Online-Datenbank für Production Music, die als gemafrei gekennzeichnet sind, fallen jedoch keinerlei Abgaben an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, SUISA, AKM, Austro Mechana etc. an.

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Was bedeutet „Buy-Out-Lizenz“

Buy-Out Lizenz bedeutet, daß es keinerlei regionale oder zeitliche Einschränkungen bei der Verwendung der lizenzierten Titel im Hinblick auf das sog. Werkverbindungsrecht gibt.  Es können aber Abgaben bzw. Tantiemen an die GEMA bezügl. mechanische Vervielfältigung und Aufführung anfallen, die bei Nutzung von nicht-GEMA-freier Musik an die GEMA zu entrichten sind.

Bei gemafreien Musiktitel aus der Proud Music Library fallen also keine Tantiemen an Verwertungsgesellschaften an.

Quelle: istockphoto.com