Muß ich bei der Standard-Lizenz für verschiedene Versionen eines Videos getrennt lizenzieren?

Die Lizenz gilt immer pro Film bzw. pro Gewerk.  Werden also mehrere unterschiedliche Filme hergestellt (wie z.B. unterschiedliche Sprachfassungen) muß für jeden Film einzeln lizenziert werden. Wir bieten allerdings auch projektbasierte Lizenzen an, die die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library für mehrere Filme erlaubt. Auch für die immer wiederkehrede Nutzung von Musik (z.B. in einem Logo, Intro oder Outro) bitte mit uns Kontakt aufnehmen. Tele: (+49) 6132 / 43 088 30 mail: [email protected]

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music

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Sind die Online-Nutzungsrechte in der Standard-Lizenz enthalten?

Man kann den Film, der im Rahmen einer Standard-Lizenz aus der Proud Music Library mit Musik unterlegt wurde, auch im Internet online verfügbar machen, sofern dies nicht in werblicher Absicht geschieht. Beispiel: Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage, Film zur Mitarbeitermotivation, Film für Pressekonferenz. Dies sind alles nicht-werbliche Anwendungsbereiche, da damit keine verkaufsfördernde Maßnahme verbunden ist. Sobald aber potentielle Kunden Adressat des Filmes sein könnten, ist die Nutzung werblich. Werbung ist in diesem Kontext jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen).

Dies Standard-Lizenz gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.

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Wird ein Film verkaufsfördernd eingesetzt, müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und damit b) die Standard-Lizenz für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten zu werblichen Zwecken erweitert werden.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Welche Einsatzgebiete sind nicht von der Standard-Lizenz abgedeckt?

In folgenden Fällen benötigen wir von Ihnen eine Lizenzanfrage mit einem Individualangebot, Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]:

Unsere Musik soll der Hauptbestandteil Ihres Produkts werden oder für ein Logo verwendet werden, dass immer wiederkehrend genutzt wird (z.B. Intro, Outro, Vor- oder Abspann)

-Einsatz in Computerspielen

-Weiterverkauf von Warteschleifen

-Neulizenzierung z.B. als Basis für ein neues Musikstück, „Hinzuspielen“

– Dritt- bzw. Sublizenzierungen

– Auflagen von mehr als 10.000 Einheiten

– Werbefim/Spot, Nutzung: weltweit

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

 

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