CELAS

 

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Unter dem Namen CELAS bieten die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und die britische Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance seit Januar 2007 eine gemeinschaftliche One-Stop-Lizenzierungsmöglichkeit für Repertoire des EMI Music Publishing Musikverlages. Die Besonderheit der CELAS besteht in der bisher einzigartigen Möglichkeit eines Pan-Europäischen Lizenzerwerbs für Repertoire des Majors EMI. Die CELAS vertritt hier primär die Online Verwertungsrechte sowie die Nutzung in mobilen Diensten und soll somit zum Hauptansprechpartner für die länderübergreifende Online Lizenzierung von Artist Repertoire der EMI werden.

Weitere Informationen direkt bei der CELAS.

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Gemapflichtig oder GEMAgeschützt?

Unter dem Begriff „GEMAgeschützt“ oder auch Gemapflichtige Musik bezeichnet man Musik, für deren Einsatz Tantiemen an eine Verwertungsgesellschaft anfallen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA steht hier vereinfachend oft synonym für Verwertungsgesellschaften anderer Länder, z.B. wird schweizerische SUISApflichtige Musik oder österreichische AKMpflichtige Musik oft vereinfachend unter dem Begriff GEMA-Musik zusammengefaßt.

Das GEMA-Repertoire wird im deutschen Sprachraum auch als „GEMApflichtige“ Musik bezeichnet. Korrekt wäre allerdings zu sagen: Musik von Komponisten, deren Rechteklärung im Hinblick auf die Werkverbinfungsrechte für TV-Ausstrahlungen, für Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte generell durch die GEMA wahrgenommen wird. Ist etwas lang, deswegen kurz: GEMA-Repertoire oder GEMAgeschützte Musik.

Die Musik muß aber nicht zwangsläufig direkt bei der GEMA registriert sein. Da die Verwertungsgesellschaften weltweit untereinander aber gegenseitige Wahrnehmungsabkommen geschlossen haben, genügt umgangssprachlich jedoch die Unterteilung in GEMAgeschützt oder nicht GEMAgeschützt, d.h. gemafrei.

Die GEMA ist allerdings kein Urheberrechtsschutzverein, sondern nimmt die tantiemenbezogenen Interessen der ihr angeschlossenen Komponisten/Texter (kurz: Autoren) wahr. D.h. die Geltendmachung von Vergütungen, Lizenzgebühren für die Nutzung des GEMA-Repertoires für bestimmte Nutzungsarten, nämlich das Aufführungsrecht und die mechanische Vervielfältigung, deren Wahrnehmung die Autoren der GEMA eingeräumt haben. Andere Rechte, wie etwa das Verbindungsrecht, Filmherstellungsrecht bzw. Sync-Recht bezeichnet, nimmt sie nicht per se wahr. Die Verwertung dieser Rechte ist den Autoren vorbehalten oder können in bestimmten Fällen (Bsp. TV-Reportagen, redaktionelles TV) der GEMA übertragen werden.

 

 

Woran erkennt man GEMAfreie Musik in der Proud Music Library?

Wenn bei der Kategorie „GEMA:“ Gemafreie Musik steht, dann sind die Autoren nicht einer Verwertungsgesellschaft angeschlossen.

GemAfreie Musik Production Music

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Was bedeutet SIAE?

 

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SIAE steht für die italienische Verwertungsgesellschaft „Società Italiani Autori ed Editori“ und entspricht der deutschen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Nutzt man in Deutschland ein Werk, dass über die SIAE „geschützt“ ist, so ist zur Meldung dieser Nutzung die jeweilige Bezirksdirektion der GEMA zuständig.

Was sind die wichtigsten Haupttarifbereiche der GEMA?

Aufführung und Wiedergabe:

* Live-Darbietung

* Wiedergabe von Bild- und Tonträgern

* Filmvorführungen

* Vervielfätigung, Verbreitung und Herstellung von Bildtonträgern, wie:

* Videos, DVDs, CDs, MCs, Schallplatten

* Radio, TV, Kino; kurz: jede öffentliche Ausstrahlung (auch Messefilme)

Daneben fallen GEMA-Gebühren für Online-Nutzung von GEMA-geschützter Musik auf Webseiten, in Webradios und bei Klingeltonverwendung an.

 

Update: Musikproduktion

Proud Music bietet Ihnen neben unser umfangreichen Production Music Datenbank auch die individuelle Musikproduktion für Ihre Projekte an. Wir verfügen inhouse über ein Team von Spezialisten, die über langjährige Erfahrung verfügen.

Gemeinsam mit Ihnen können wir ein Musik-Briefing erarbeiten und Ihnen Prozessqualität für die gesamte Audioebene garantieren.

Wir verfügen über ein umfangreiches Komponistennetzwerk (alleine über 200 Komponisten, die Musik für die Production Music Datenbank beisteuern). Durch Beauftragung eines Komponisten, der nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist, können wir Ihnen auch die Gemafreie Musikproduktion anbieten. Hierbei werden Tantiemen nicht über die GEMA abgerechnet, sondern direkt zwischen Ihnen und uns – dies bietet Raum für flexible Individuallösungen.

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GEMA-Freistellung

Bevor ein Presswerk mit der Produktion, d.h. der mechanischen Vervielfältigung einer DVD oder CD beginnen darf, muß sichergestellt werden, daß die entsprechenden Abgaben bei der Verwertungsgesellschaft gezahlt wurden. Als Auftraggeber einer Pressung müssen Sie somit online bei der GEMA oder ihrer zuständigen Verwertungsgesellschaft mit einem speziellen Formular eine GEMA Freistellung beantragen.

Nach Einreichung prüft die GEMA ob von ihr wahrgenommene Rechte betroffen sind und stellt entweder eine Rechnung über die Höhe der Lizenzgebühren nach GEMA Tarifwerk oder (im Falle von ausschließlich gemafreier Musik) eine Null-Rechnung. Im Anschluß daran, wird dem Presswerk die GEMA Freistellung bestätigt und die Produktion kann beginnen.

Bei der Verwendung von bei Proud Music lizenzierter GEMAfreier Musik wird die GEMA nach Prüfung eine Null-Rechnung ausstellen, da die Urheber von bei Proud Music als GEMAfrei gekennzeichneter Musik ihre Rechte nicht über die GEMA wahrnehmen lassen (d.h. Keinen entsprechenden GEMA-Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben). Ein Antrag auf GEMA-Freistellung ist dennoch zu stellen, dies ergibt sich unmittelbar aus der Gültigkeit der GEMA-Vermutung, die im Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zwingend festgelegt ist (§ 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, kurz: UrhWG).

Um unnötige Verzögerungen bei der Produktion zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine entsprechende Meldung der Produktion bei der GEMA einzureichen (d.h. einen Antrag auf GEMA-Freistellung zu stellen), damit die GEMA Freistellung nach der Prüfung zeitnah zugestellt werden kann.

Siehe hierzu auch:
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bei Wikipedia

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMA-Wahrnehmungsvertrag

Als GEMA-Wahrnehmungsvertrag oder GEMA Berechtigungsvertrag bezeichnet man denjenigen Vertrag, mit dem ein Urheber die Verwertungsgesellschaft zur treuhänderischen Wahrnehmung seiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Inland und über angeschlossene Verwertungsgesellschaften im Ausland beauftragt.

Der Wahrnehmungsvertrag umfaßt im wesentlichen die musikalischen Aufführungsrechte (inkl. Rundfunk und Livekonzertrechte) sowie die mechanischen Vervielfältigungsrechte (z.B. Herstellung von Bild-/Tonträgern), sowie die Rechte zur Nutzung eines Werks im Online-Bereich.

Die sogenannten „Großen Rechte“ (vor allem das Synchronisationsrecht) sind vom Wahrnehmungsvertrag nicht berührt und können daher von der GEMA auch nicht wahrgenommen und somit keine Lizenzen erteilt werden.

Alle Tracks zum Download in 16-bit, WAV-Qualität
Die Musiktitel zu den zugehörigen Lizenzen werden in WAV-Qualität bereitgestellt.

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Suchfunktion erweitert

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Mit einem Klick nach nach GEMA-freier Musik oder GEMA-Repertoire filtern

Unsere Suchfunktion durchsucht nun zusätzlich zum Songtitel auch die Beschreibungstexte zum jeweiligen Titel.

In der Suchmaske gibt es ein neues Filterkriterium: Verwertungsgesellschaft.

Hierüber können Sie nun gezielt nach Titeln suchen, die gemafrei, d.h. nicht bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind.

Production Music
Production Music aus der Proud Music Library

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Wo finde ich weitere Informationen zu Verwertungsgesellschaften?

Es finden sich Informationen in Wikipedia-Artikel über Verwertungsgesellschaften,
Homepage der CISAC, der Confédération Internationale des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs (Dachverband von 161 Verwertungsgesellschaften weltweit).

Die Homepage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist hierfür auch zu empfehlen.

Bei Fragen zur Nutzung unserer Musik aus der Proud Music Library stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns einfach an.

Prodction Music aus der Proud Music Library
Prodction Music aus der Proud Music Library

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