Was bedeutet „1000 Einheiten“ bei der Standard-Lizenz?

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Wenn man gemafreie und auch GEMA-geschützte Musik aus der Proud Music Library bspw. für ein Imagevideo lizenzieren möchte, das auf Messen oder auch auf der firmeneigenen Website zum Streaming angeboten werden soll, wird diese Art der Nutzung von der Standard-Lizenz vollkommen abgedeckt. Downloads werden allerdings wie physische Vervielfältigungen behandelt, wie z.B. DVDs, CDs oder USB-Sticks. Die Nutzungslizenz begrenzt daher die Erlaubnis für Vervielfältigungen (bspw. bei der Standard-Lizenz bis zu 1.000 Einheiten).

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Werkverbindungsrecht

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Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.

Fallen in Werbespots GEMA-Gebühren an?

Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots durch die Senderpauschale abgegolten. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern der austrahlende Sender.

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Unbeschadet hiervon muß sich der Produzent um den Erwerb der Rechte zur Nutzung beim Verlag kümmern. Diese Rechte werden jedoch nicht von der GEMA wahrgenommen. Hierzu sehr zu empfehlen: Musikurheberrechte und Werbespots in Hörfunk und Fernsehen Informationen für Produzenten von Werbespots

Was kostet die Nutzung von GEMA-Repertoire?

Je nach Art und Umfang der angestrebten Nutzung fallen bei GEMA-Repertoire für den Nutzer GEMA-Gebühren an. Diese sind an die GEMA zu entrichten. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, sind den Tarifen auf der GEMA-Website zu entnehmen. Einfach unter Musiknutzer seine jeweilige angestrebte Nutzung heraus suchen und den Tarif ablesen.

 

Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.

Beschallungslizenz bei Hintergrundmusik mit gesprochenem Text ausreichend?

Musiklizenzen für Timelapse-Filme. GEMA-freie Musik aus der Proud Music Library
GEMA-freie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library

Bei Hintergrundmusik handelt es sich um Musik, die zur Beschallung eingesetzt wird – Proud Music intern gerne als „Klangtapete“ bezeichnet. Auch wenn man hier einen einfachen Text dazuspricht (Hinweis auf Öffnungszeiten, Ankündigungen, Durchsagen, etc.), so liegt hier eine Nutzung zur Beschallung vor. Die Proud Music Library bietet Beschallungslizenzen auch von Einzeltiteln an. Wichtig: Bei Beschallungslizenzen wird lediglich das Recht zur öffentlichen Wiedergabe eingeräumt. In dieser Lizenz ist nicht das Recht enthalten die Musik bspw. mit einem Film zu verbinden. Das sog. (Film-)Herstellungsrecht wird nicht eingeräumt.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

GEMAfreie Musik für Beschallung aus der Proud Music Library
GEMAfreie Musik für Beschallung

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Ich benötige eine höhere Auflage als 10.000 Stück

Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot! Kontakt: 06132 43 088 30 oder [email protected]

Herstellungsrecht = Werkverbindungsrecht
Das Herstellungsrecht wird im Englischen als Synchronisation-right bezeichnet

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Darf man lizenzierte Titel in mehreren Projekten verwenden?

Unsere Standard-Lizenz aus der Proud Music Library gilt pro Film. Daher dürfen Standard-Lizenzen von dem in der Lizenzfreigabe ausgestellten Benutzer nicht in weiteren eigenen Projekten einsetzen. Wichtig! Nicht der Produzent eines Video gilt als der Benutzer, sondern immer der Kunde, der die Produktion in Auftrag gibt (Auftraggeber = Nutzer). Projektbasierte Lizenzen gibt es aber auf Anfrage. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

3D-Ball Tagcloud für Production Music und GEMAfreie Musik
Production Music und GEMAfreie Musik mittels einer animierten 3D-Ball Tagcloud finden

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Muß ich bei der Standard-Lizenz für verschiedene Versionen eines Videos getrennt lizenzieren?

Die Lizenz gilt immer pro Film bzw. pro Gewerk.  Werden also mehrere unterschiedliche Filme hergestellt (wie z.B. unterschiedliche Sprachfassungen) muß für jeden Film einzeln lizenziert werden. Wir bieten allerdings auch projektbasierte Lizenzen an, die die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library für mehrere Filme erlaubt. Auch für die immer wiederkehrede Nutzung von Musik (z.B. in einem Logo, Intro oder Outro) bitte mit uns Kontakt aufnehmen. Tele: (+49) 6132 / 43 088 30 mail: [email protected]

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music

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Sind die Online-Nutzungsrechte in der Standard-Lizenz enthalten?

Man kann den Film, der im Rahmen einer Standard-Lizenz aus der Proud Music Library mit Musik unterlegt wurde, auch im Internet online verfügbar machen, sofern dies nicht in werblicher Absicht geschieht. Beispiel: Einsatz eines Image- oder Produktfilms auf der Firmen-Homepage, Film zur Mitarbeitermotivation, Film für Pressekonferenz. Dies sind alles nicht-werbliche Anwendungsbereiche, da damit keine verkaufsfördernde Maßnahme verbunden ist. Sobald aber potentielle Kunden Adressat des Filmes sein könnten, ist die Nutzung werblich. Werbung ist in diesem Kontext jede verkaufsfördernde Maßnahme zum Absatz eines Produktes (Waren oder Dienstleistungen).

Dies Standard-Lizenz gilt ausdrücklich auch für IPTV, Mobile und IPBroadcast, d.h. die Nutzung in Video on Demand (VOD)-Angeboten.

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Wird ein Film verkaufsfördernd eingesetzt, müßte a) die Online-Advertising-Lizenz erworben werden und damit b) die Standard-Lizenz für die Nutzung auf Video-Plattformen bzw. für sog. Drittseiten zu werblichen Zwecken erweitert werden.

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

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Welche Einsatzgebiete sind nicht von der Standard-Lizenz abgedeckt?

In folgenden Fällen benötigen wir von Ihnen eine Lizenzanfrage mit einem Individualangebot, Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]:

Unsere Musik soll der Hauptbestandteil Ihres Produkts werden oder für ein Logo verwendet werden, dass immer wiederkehrend genutzt wird (z.B. Intro, Outro, Vor- oder Abspann)

-Einsatz in Computerspielen

-Weiterverkauf von Warteschleifen

-Neulizenzierung z.B. als Basis für ein neues Musikstück, „Hinzuspielen“

– Dritt- bzw. Sublizenzierungen

– Auflagen von mehr als 10.000 Einheiten

– Werbefim/Spot, Nutzung: weltweit

Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…

Production Music und GEMA-freie Musik in asiatischem Musikstil
Gemafreie Asien-Musik aus der Proud Music Library

 

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