Das Schlagwort gemafreie Musik taucht in unserem Blog überall dort auf, wo es um das Thema Nutzung von Musiktitel aus der Proud Music Library, die als gemafrei markiert sind.
Des öfteren werden wir angesprochen, ob es in der Proud Music Library auch gemafreie Musik ohne Lizenz gibt. Hier erfolgt mittlerweile reflexartig die Gegenfrage, was gemafreie Musik ohne Lizenz sein soll. Daraufhin hört man dann als Antwort, dass das doch lizenzfreie Musik sei, die man frei nutzen darf. Oh je, gleich mehrere Mißverständnisse….
1. Gemafreie Musik ist nicht rechtefreie Musik
Zunächst muß man den Begriff „Musik“ klären Was meint jemand, der rechtefreie Musik sucht. Ihm geht es wohl kaum um das Notenwerk, die Komposition an sich, sondern um die Tonaufnahme, z.B. ein mp3-File. Ein mp3-File geniesst nach Veröffentlichung eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Datum der Veröffentlichung, § 82 UrhG. Danach darf die Tonaufnahme frei verwendet werden, muß man also niemanden um Erlaubnis fragen, sofern auch die Schutzfrist bezüglich der Komposition und gegebenfalls des Textes nicht mehr gilt. Diese Frist beträgt nach §§ 64, 65 UrhG 70 Jahre nach Tod des zuletzt verbliebenen Urhebers. Von daher ist der Begriff der „Rechtefreiheit“ differenziert zu betrachten.
2. Gemafreie Musik ist nicht lizenzfreie Musik
Eine Lizenz ist eine Erklärung etwas zu dürfen. Fluglizenz, Schanklizenz, Führerschein (=Fahrlizenz)…. Lizenzfrei ist also etwas, wenn man niemanden mehr um Erlaubnis fragen muß oder sich ein Recht einräumen lassen muß. Das ist bei Musik, Bild, Text, und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken, dann der Fall, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei und kann von allen genutzt werden ohne jemanden zu fragen. Handelt es sich um ein vertontes gemeinfreie Werk, wie etwa Beethovens 9. Sinfonie, dann ist allerdings das Recht desjenigen zu beachten, der an der Tonaufnahme selbst die Rechte hat. Dieses Recht läuft 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ab.
3. Gemafreie Musik ohne Lizenz?
Lizenzfreie Musik, lizenzfreie Bilder… schon oft gelesen. Dieser Begriff aus dem Marketing soll lediglich ausdrücken, dass man für die Mehrfachnutzung eines Titel keine neue Gebühr bezahlen muß, sondern nur einmal und dann den Titel immer wieder nutzen darf. Besser wäre es daher von lizenz-gebührenfreie Musik oder Bilder zu sprechen. Gerade der Umstand, dass die Rechteeinräumung auch die Mehrfachnutzung gestattet, ist eine lizenzrelevante Erklärung. Hier wird einem ja ein Recht eingeräumt etwas nutzen zu dürfen ud nicht bei einer erneuten Nutzung nachlizenziert wird.
Production Music aus der Proud Music Library – auch GEMA-frei
Wichtiger Hinweis: Bei werblicher Nutzung eines unserer Musiktitel, bieten wir eine konstenlose Recherche an. Einfach ihr Kundenbriefing an uns weitergeben. Wir übernehmen dann die Suche für Sie.
So mancher oder so manche sucht nach gemafreier Musik im Internet. Oftmals mit dem Hintergedanken das sei kostenlose Musik, die man einfach für Medienprojekte einsetzen kann. Angefangen mit der Weihnachtskarte mit musikalischen Grüßen bis hin zum Imagefilm oder Industriefilm, taucht die Frage nach gemafreier Musik regelmäßig auf.
Was ist gemafreie Musik?
Die Frage welche Musik gemafrei ist, ist soweit gefasst, dass man differenziert antworten muß. Zunächst ist zu klären, was mit dem Begriff „Musik“ überhaupt gemeint ist. Wenn man von „Musik“ spricht, kann nämlich zum einen das auf Notenpapier verkörperte Werk gemeint sein. Zum anderen kann man damit einfach nur die Tonaufnahme meinen. Daher kurz aufgeschlüsselt erklärt:
1. Das (Noten-)Werk
Spricht man von einem in Noten aufgeschriebenen Werk, dann ist diese „Musik“ dann gemafrei, darf man also das Werk nutzen ohne die Erlaubnis vom Urheber oder seinen Erben zu haben, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist. Dann ist das Werk gemeinfrei. Bei mehreren Urhbern eines Werkes (Z.B. Musik mit Text), kommt es auf das Todesdatum des letzt verbliebenen Urheber an.
2. Gemafreie Musik ist keine kostenlose Musik
Musik ist aber auch gemafrei, wenn der Autor oder die Autoren keine Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. GEMAfreie Autoren nehmen ihre Rechte dann selbst war. Die Muik ist nicht per se umsonst, gratis oder kostenlos. Ist bei mehreren Autoren (Texter oder Komponist) eine/r Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft, ist das Werk nicht gemafrei.
3. Gemafreie Musik als mp3-File
Stellt man die Frage in Bezug auf eine Tonaufnahme (p.B. „Ist das mp3-File gemafrei?“), geht es auch wieder darum, ob die Autoren (Texter/Komponisten) Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind. Dabei spielt es übrigens eine Rolle, ob es sich um eine ausländische Verwertungsgesellschaft handelt. Auch wenn das Werk bei der bspwm. amerikanische Verwertungsgesellschaft ASCAP gemeldet ist, handelt es sich nicht um gemafreie Musik. Die GEMA hat weltweit mit über 140 Verwertungsgesellschaft Abkommen, wonach die GEMA für das Territorium Deutschalnd zuständig ist auch für andere Verwertungsgesellschaften das Inkasso zu betreiben.
Bei Fragen hierzu gerne bei uns (Proud Music Library) anrufen unter: 06132 43 088 30
Musik aus der Proud Music Library für Industrie- und Imagefilme
Der große Irrtum
Schon mal gehört? „Gemafreie Musik ist kostenlose Musik!“. Falsch!
Der Begriff GEMA-freie Musik bezieht sich a) auf die Nicht-Mitgliedschaft der Autoren eines musikalischen Werkes in einer Verwertungsgesellschaft und b) auf die Gemeinfreiheit eines Werkes durch Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers.
Urheber eines Musikstückes – Autoren (Komponisten, Texter, Bearbeiter) – haben die Wahl, ob sie einen Wahrnehmungsvertrag mit einer in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft, wie z.B. in Deutschland der GEMA abschließen wollen oder ihre Rechte selbst wahrnehmen. Ein Wahrnehmungsvertrag regelt, dass die Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Autoren sog. Tantiemen bei den Nutzern ihrer Musik einfordert und an sie ausschüttet, im Grunde wie ein Inkasso-Unternehmen agiert.
Der Begriff
GEMA-freie Musik bezeichnet daher als Sammelbegriff Werke von Autoren, die nicht bei einer der Verwertungsgesellschaften registriert sind. GEMA-freie Musik steht hier stellvertretend für die im deutschsprachigen Raum ansässigen Verwertungsgesellschaften, damit sind als GEMA-freie Musik bezeichnete Werke ebenso nicht bei ausländischen Verwertungsgesellschaften registriert. Hierbei ist wichtig zu wissen, daß die GEMA gemäß des Wahrnehmungsvertrages nicht werkbasiert über die Abrechnung entscheidet. D.h., dass die Autoren den im Vertrag erklärten Wahrnehmungsumfang nicht für einzelne Werke ausschliessen können, sondern sich die GEMA die Zuständigkeit für alle ihre Werke oder Werkbeteiligungen im Wahrnehmungsvertrag zusichern läßt. Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA geschlossen haben, können also nicht einzelne Titel als GEMA-freie Musik deklarieren – auch nicht unter einem Pseudonym (!). Beides wäre ein Verstoß gegen die jeweiligen Klauseln im Wahrnehmungsvertrag.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bietet die Proud Music Library rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Ist GEMA-freie Musik rechtssicher?
Da es sich bei einer Einräumung von Nutzungsrechten um eine Lizenzierung handelt, ist der Lizenzerwerb für die Nutzung von Production Music wie auch gema-freier Musik im Sinne einer Abtretung nach § 398 BGB zu verstehen. Das Verpflichtungsgeschäft ist der Lizenzkaufvertrag nach §§ 433, 453 BGB. Gutgläubiger Erwerb von Rechten ist jedoch ausgeschlossen. Daher ist man als Verlag stets umsichtig, mit welchen Komponisten, Autoren oder Verlagen man Verträge schliesst. Daher hat Proud Music auch die Abteilung Legal Affairs mit einem Juristen besetzt, der sich um das Vertragsmanagement kümmert. Das gilt für Nutzungsverträge mit Kunden, wie auch mit den Verträgen, die mit Verlagen und Autoren geschlossen werden. Daher kann Proud Music auch umfassend Fragen zu lizenzrechtlichen Sachverhalten beantworten.
Ist GEMA-freie Musik etwa lizenzfreie Musik?
Der Begriff „lizenzfreie Musik“ wird mißverständlich verwendet. Lizenzfrei heißt, dass für die Nutzung keine Erlaubnis eingeholt werden muß. Bei geistigem Eigentum ist das dann der Fall, wenn das Bild, die Komposition oder der Text gemeinfrei geworden ist. Die Gemeinfreiheit tritt ein, wenn die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers abgelaufen ist (§ 64 UrhG). Bei mehreren Urhebern tritt die Gemeinfreiheit 70 Jahre nach Tod des zuletzt gestorbenen Miturhebers ein (§ 65 UrhG). Dann ist übrigens das Werk per se GEMA-frei geworden. Wenn also die Schutzfrist abgelaufen ist, dann ist die Nutzung des Werkes lizenzfrei. Vorsicht bei Toneinspielungen von gemeinfrei gewordenen Werken! Hier ist natürlich das Leistungsschutzrecht des Produzenten oder des Verlags an der Toneinspielung zu beachten. Die Schutzfrist läuft hier nach 70 Jahren nach Veröffentlichung ab. Hierbei handelt es sich auch nicht um lizezfreie Musik.
Oftmals wird lizenzfreie Musik angepriesen. Damit ist gemeint, dass für die Nutzung keine Gebühren gezahlt werden müssen. Man zahlt einmalig eine Lizenzgebühr oder läßt sich das Nutzungsrecht kostenlos einräumen. Dann aber fällt für die Nutzung bspw. keine GEMA-Gebühren an, wie z.B. bei GEMA-freier Musik. Streng genommen müßte man den Begriff lizenzgebührenfreie Musik eingeführen. Der Begriff „lizenzfreie Musik“ ist also in der Art und Weise wie er verwendet wird kein juristischer Begriff, sondern eine Erfindung des Marketings.
D.h. lizenzfreie Musik kann GEMA-freie Musik sein, aber nicht umgekehrt, da es GEMA-freie Komponisten gibt, die ihre Rechte selbst wahrnehmen. Deren Musik ist aber nicht lizenzfrei, weil ja eben für die Nutzung nach wie vor ein Recht bzw. eine Lizenz eigekauft werden muß. Wer also davon ausgeht, dass GEMA-freie Musik kostenlose oder lizenzfreie Musik ist und derart benutzt, dass er die Musik bspw. in einem Film einsetzt und de dann auf bspw. Youtube veröffentlicht, begeht eine Rechtsverleetzung, sofern er sich die Rechte zur Nutzung nicht vom Rechteinhaber hat einräumen lassen. Übrigens, veröffentlichen heißt, das man ewas einem unbestimmten Personenkreis widmet. „Private“ Videos auf Youtube gibt allenfalls dann, wenn sie nicht sichtbar sind. Allerdings ist m.M. auch ein passwordgeschütztes Video veröffentlicht, weil jeder, der das PW kennt, das Video sehen kann. Das Geneteil von „pribat“ ist „öffentlich“. „Privat“ heißt also immer „in den eigenen vier Wänden“.
Kleiner Hinweis: Auf dieser Unterseite der Proud Music Library sind Musikstücke aufgelistet, die für private, nicht-kommerzielle Verwendungen kostenfrei genutzt werden können. Hierfür gibt es eine Lizenz, die Ihnen das Recht der kostenlosen Nutzung einräumt. Für alle anderen Musikstücke aus der Proud Music Library muss eine Lizenz gemäß der angestrebten Nutzung erworben werden. Das gilt auch für jede nicht-kommerzielle Nutzung.
Die Wiedergabe einer Tonaufnahme ist gem. § 15 Abs. 3 UrhG dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Es war lange streitig, ob die Musikwiedergabe in Arztpraxen „öffentlich“ ist.
Kein Krankenhaus, sondern die Informatikfakultät der TU Dresden 🙂
Das Warten hat ein Ende
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Jahr 2012, dass die Beschallung eines Wartezimmers eines Zahnarztes nicht der Vergütungspflicht unterliegt. Ein Zahnarzt aus Düsseldorf bekam davon Wind und kündigte seinen GEMA-Vertrag. Die GEMA bestand auf einer Vergütungspflicht, da es ihrer Meinung nach, um eine öffentliche Wiedergabe handelte. Der Bundesgerichtshof gab nun dem Zahnarzt im Juni 2015 Recht. Bis heute wird jedoch nach wie vor diskutiert, wer sich wann genau auf das Urteil berufen kann. Die GEMA hält nämlich weiterhin Tarife auch für Arztpraxen bereit. Es kommt nämlich im Einzellfall immer auf das Merkmal „öffentlich“ an – wem also im Einzelfall die Beschallung gewidmet ist. Wer also seine Praxisräume mit Hintergrundmusik aus dem Radio beschallt, muß nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Lizenzgebühren an die GEMA zahlen, da der Widmungszweck nicht die Beschallung von Mitgliedern der Öffentlichkeit sondern von Patienten ist. Der BGH hat die Wiedergabe von Hörfunkprogrammen in Arztpraxen also als nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig sei.
GEMAfreie Musik für Arztpraxen (?)
Natürlich steht es jedem frei, GEMAfreie Musik für die Beschallung von Arztpraxen einzusetzen. Allerdings kann er auch einfach ein Radio laufen lassen – es kostet ja allenfalls die GEZ. Das Wiedergaberecht nach § 15 UrhG muß nicht „eingekauft“ werden.
Imagefilm über die Praxis
Wenn man Musik für einen Imagefilm einer Praxis benutzt, muß man sich allerdings hier das Herstellungsrecht einräumen. Mehr lesen.
Proud Music Library hat einen gemafreien Musiktitel von Nils Bergholz für einen Werbefilm lizenziert, der auf Youtube zu sehen ist. Der Film erklärt, wie man sich in sekundenschnelle ein leckeres Pils selbst zuhause herstellt, mit frisch herber Note inkl. Hopfenaroma.
Die Mischung macht’s
Man muß lediglich ein Bierglas zu 1/3 mit Blondie Bier-Konzentrat befüllen und es mit stark gesprudelten Wasser mischen.
2. Dann unter Verwertungsgesellschaft „gemafreie Musik“ einstellen (siehe Bild):
3. Anschließend auf Suche klicken. An diesem Besipiel würden rund 10.300 komplette Musiktitel gefunden werden. Mit Loops und Edits wären es ca. das 3-fache.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…