Lizenznehmer muß derjenige sein, der Nutzungsberechtigter sein soll. Das ist idR. nicht der Produzent oder die Agentur, sondern derjenige für den der FIlm erstellt werden soll, also der Auftraggeber der Medienproduktion oder der Agentur und spätere Verwender. Hierfür bieten wir eine Formularerweiterung zum Erstellen des Lizenzdokumentes während des Bestellvorgangs an. Bei Musik, die für einen Werbespot lizenziert werden soll, genügt die Angabe eines Projektnamens, da diese Lizenzen spot-basiert sind.
Niemals Musik nutzen OHNE Lizenz! Eine Nutzungslizenz ist ein inhabergeführtes Legitimationspapier aus dem sich Berechtigung ergibt, eine Tonaufnahme zu nutzen!
Die Verwendung von Musik aus der Proud Music Library auf einer WEBsite stellt eine Verbindung zweier Werke dar. Werk 1: WEBsite (Graphiken, Buttons, Content/Inhalt, etc.) und Werk 2: Musik (Komposition, Arragement, Produktion). Sofern es sich nicht um Werbung (= jede verkaufsfördernde Maßnahme für den Absatz einer Ware oder Dienstleistung) handelt, ist hierfür die Standard-Lizenz einschlägig.
Eine Online-(Werbe)Kampagne ist eine Form der Online-Werbung und dient primär dazu Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt zu generieren. Das kann eine Dienstleistung sein, aber auch ein bspw. virtuelles Kaufhaus oder Online-Shop, betrieben auf einer Website. Ziel einer Online-Werbekampagne ist Bereitschaft beim Betrachter zu wecken, sog. Anschlusshandlungen (vgl. Call to Action) vorzunehmen. Dies können sein: Direktes Anklicken eines Werbebanners, Teilnahme an einem Gewinnspiel, Mitglied oder Fan werden, um auf eine Newsletterliste zu kommen, usw.. Online-Werbekamagnen finden üblicherweise auf reichweitenstarken externen Webseiten statt und führen zu einer Landingpage auf der Webseite des beworbenen Produkts oder Dienstleistung. Zunehmend wird mittels Social Media Plattformen Kampagnen lanciert (Virale Videos, Fan-Aktionen auf Facebook, Gewinnspiele, etc.)
Quelle: istockphoto.com
Um Musik aus der Proud Music Library füür Online-Werbung zu nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Proud Music GbR, Kurpfalzstr. 14, 55218 Ingelheim (Germany), Tel: 06132-4308830
GEMA-freie Musik für Games aus der Proud Music Library
Bei der Produktion eines Computerspiels stehen Sie vor der Entscheidung, ob ein individueller Soundtrack nötig ist oder ob sie bereits existierende Musik für ihre Games lizenzieren. Musik für Games zu lizenzieren, anstelle sie individuell zu produzieren, ist bereits in verschiedenen Game-Genres ein zeitsparender und üblicher Weg.
Inwieweit ein Rückgriff auf Production Music für Games möglich und vorteilhaft ist, hängt natürlich direkt von der Art ihres Spiels ab. Ingame-Tracks oder Cut-Scenes sind schwieriger genau passend zu finden, als Themen für Ladebildschirme, Menüs etc.. Adventure-Games benötigen i.d.R. ein individuelles Scoring im Unterschied zu Edutainment oder Casual Games, bei denen die Wahrscheinlichkeit der günstigeren Lizenzierung bereits bestehender Musiktitel wesentlich höher ist und sie somit eine hohe Auswahl haben. Es kommt also zunächst auf Ihr konkretes Game an.
Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.
Quelle: www.istockphoto.com
Sollten Sie Musik für Games lizenzieren wollen, steht ihnen die Copyrights der Proud Music Library auch hierfür zur Verfügung. Wir verfügen über ein umfangreiches Repertoire von für Games geeigneten Musiktiteln. Sprechen Sie uns am besten mit einem Briefing zu ihrem Game an, wir werden Ihnen potentielle Titel zur Lizenzierung vorschlagen und gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot zur Musik-Lizenzierung für ihr Game erstellen. Selbstverständlich hilft es, wenn Sie aus unserem umfangreichen Content bereits „in die richtige Richtung gehende“ Titel nennen können. Unsere Referenzen!
Beim (Werk-)Verbindungsrecht handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit anderen Werkgattungen, z.B. Bildwerke wie Filme. Das Einbinden (z.B. unterlegen) von Musik in Werbe- oder Unternehmensfilme bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.
Proud Music kann das Herstellungsrecht bzw. Synchronisationsrecht seinen Kunden einräumen, da wir dieses Recht mit den Komponisten der in der Proud Music Library eingepflegten Musiktiteln bereits für Sie geklärt haben. Sie erhalten durch Lizenzierung eines Titels aus der Library unkompliziert für eine ganze Reihe standardisierter Nutzungsarten online das Recht zur Verbindung unserer Musikwerke mit ihren Bildwerken – ohne aufwändige Rechteklärung.
Die GEMA-Gebühren werden bei Werbespots durch die Senderpauschale abgegolten. Weder der Produzent noch sein Auftraggeber tragen die Kosten, sondern der austrahlende Sender.
Je nach Art und Umfang der angestrebten Nutzung fallen bei GEMA-Repertoire für den Nutzer GEMA-Gebühren an. Diese sind an die GEMA zu entrichten. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, sind den Tarifen auf der GEMA-Website zu entnehmen. Einfach unter Musiknutzer seine jeweilige angestrebte Nutzung heraus suchen und den Tarif ablesen.
Stock Music oder auch „Stock-Musik“ ist speziell für den Einsatz in Audio- und audiovisuellen Produktionen produziert worden, wird aber auch gerne als Hintergrundmusik oder als Underscore verwendet.
Die Advertising-Lizenz kommt zum Einsatz, wenn Sie Titel aus der Proud Music Library für Advertising-Zwecke einsetzen möchten.
Z.B. in Werbespots für TV, Radio oder Kino.
Quelle: www.istockphoto.com
Advertising Lizenzen sind unabhängig von der Zahl der Ausstrahlungen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Die Reproduction-Lizenz, d.h. die Lizenz für mechanische Vervielfältigung) wird benötigt, wenn Sie von ihrem Produkt Auflagen größer als 1000 Einheiten herstellen lassen. Wir bieten im Lizenzshop der Proud Music Library 3 Stufen an.
Auflagen bis 1000 (in der Standard-Lizenz enthalten)
Auflagen von 1001-5000 Einheiten (Reproduction 5.000)
Auflagen von 5001-10000 Einheiten (Reproduction 10.000)
Wenn Sie einen Titel bereits für eine Lizenzstufe lizenziert haben, können Sie nachträglich einfach auf höhere Stufen upgraden, d.h. nachlizenzieren. Ein Beispiel: Sie besitzen bereits eine Standard-Lizenz für bis zu 1000 Einheiten und möchten jetzt noch einmal 2000 Einheiten nachpressen lassen. Hierfür fällt nur die Differenz zur Reproduction 5.000 Lizenz an.
Für höhere Auflagen als 10.000 Einheiten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, bitte sprechen Sie uns mit ihrem konkreten Projekt an. Tel: (+49) 6132 / 43 088 30 oder per Mail an [email protected]
Die Standard-Lizenz ist die gängige Basislizenzierung eines Titels aus der Proud Music Library und unter anderem geeignet für folgende Nutzungsarten:
– redaktioneller Film/Dokumentarfilm/ (für Internet / TV / IPTV oder Broadcast) oder – Hintergrundmusik für eine (1) Webseite und Subdomains oder – Imagefilm/Industriefilm oder – Informationsfilm oder – Produktfilm oder – Personalmarketing-Film (Recruiting-Film) oder – Telefonwarteschleife für eine (1) Betriebsstätte oder – Die Aufführung eines Bühnenstücks oder – Corporate-Podcast-Beitrag
Es ist gestattet das mit dem Musiktitel verbundene Werk bis zu 1.000 Einheiten (USB, DVD, Download) zu vervielfältigen.
Für nicht-kommerzielle Nutzung („private“ Nutzung, z.B. Urlaubsvideos, GoPro-Videos) bieten wir rund 100 GEMA-freie Musiktitel auch zum kostenlosen Download und Einsatz an. Mehr erfahren…
Jegliche Nutzung gestattet mit Ausnahme Neulizenzierung (CD-Audio), Computerspiele, höhere Auflagen als 1000 Einheiten und Werbespots. Ausgehend von der Standard-Lizenz gibt es Upgrade-Pfade, z.B. auf die Reproduction Lizenzen für größere Auflagen. Bei Fragen hierzu anrufen unter (+49) 6132 / 43 088 30 oder eine mail an [email protected]